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Beitrag vom 02.05.2002
Das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist verfassungskonform.
Sharon Adler
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bereits in ihrer Begründung zur Ablehnung der Eilanträge aus Bayern hatten die RichterInnen in Karlsruhe festgestellt ...
Das Lebenspartnerschaftsgesetz tangiert nicht das Fundament der Ehe.
Am 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht nun endgültig die Klagen aus Bayern, Sachsen und Thüringen gegen das besagte Gesetz zurückgewiesen.
Die Konservativen sind so mit ihrem Versuch, die rechtliche Missachtung gleichgeschlechtlicher Paare im 21. Jahrhundert fortzusetzen, auf ganzer Linie gescheitert. Guido Westerwelle hatte prophezeit, bei einer Klage in Karlsruhe "wird dieses Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern." Auch das Union-Starlet Katherina Reiche blökt brav wie ein Schaf die Gebete der Partei nach: "Die Eingetragene Partnerschaft ist ein Angriff auf Ehe und Familie".
Nun ist endlich amtlich, dass Ehe und Familie durch die eingetragenen Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen nicht beeinträchtigt werden. Die zwischenmenschliche Verbindlichkeit, die den Grundgedanken des Familienrechts darstellt, wird allenfalls gestärkt.
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz wird die Rechtlosigkeit gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften beendet. Das Gesetz setzt ein klares Signal der Akzeptanz und Integration gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und ist damit ein Gewinn für unsere Gesellschaft insgesamt.
Das Bundesverfassungsgericht hat einem rechtlichen Abstandsgebot der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe eine ausdrückliche Absage erteilt. Der Karlsruher Richterspruch ist eine klare Ermutigung, gegen noch bestehende Ungleichbehandlungen von Lesben und Schwulen weiter vorzugehen.
Quelle Bündnis 90/Die Grünen, 2002